
Kreisschule Mutschellen
Bahnhofstrasse 34
8965 Berikon
Telefon 056 648 31 00
Reglemente
in alphabetischer Reihenfolge
H
Handyregelung – Kreisschule Mutschellen
Geltungsbereich:
Ab Überschreiten der blauen Linie gilt ein generelles Verbot für die Nutzung von privaten Smartphones, Smartwatches, Tablets, Laptops u. ä.
Die Regelung für das gesamte Schulareal sowie für alle schu-lischen Anlässe (Exkursionen, Schulreisen u. ä.).
Rechtsgrundlage:
Dieses Reglement stellt einen störungsfreien Unterricht, Schutz der Persönlichkeit und einen siccheren Schulbetrieb sicher.
Es stützt sich auf die kantonal einheitliche Nutzungseinschrän-kung privater elektronischer Geräte an der Aargauer Volksschule sowie die kantonalen Leitlinien zu Disziplinarmassnahmen.
Massnahmen bei Verstössen:
1. Verstoss:
a. Einbehaltung bis zum Ende des Schultags.
b. Rückgabe durch Lehrperson oder ggf. bis zum Folgetag im Sekretariat.
c. Journal-Eintrag in LehrerOffice inkl. Klapp-Freigabe an Eltern.
2. Verstoss:
a. Eltern werden via Klapp informiert.
b. Rückgabe nur persönlich an die Erziehungsberechtigten.
c. Journal-Eintrag in LehrerOffice inkl. Klapp-Freigabe an Eltern.
d. Sozialkompetenz (Zeugnis) -1 Punkt = kein «gut» mehr möglich.
Weitere disziplinarische Schritte:
- Smartphone wird nicht abgegeben.
- Name oder Klasse wird falsch angegeben.
- Datenschutz- oder Persönlichkeitsverletzung.
- usw.
Aufbewahrung & Abholung:
Die Geräte werden sicher im Sekretariat verwahrt und ausschliesslich zu festgelegten Zeiten durch befugtes Personal herausgegeben. Aus organisatorischen Gründen kann die Rückgabe in Einzelfällen nicht am selben Tag erfolgen, sondern erst am Folgetag. Wir achten dabei stets auf eine möglichst zeitnahe und verlässliche Übergabe.
Hinweis zur Mobilität:
Für Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr ist kein Smartphone erforderlich. Die SwissPass-Karte genügt und wird bei einem Abo automatisch per Post zugestellt. Bei Verlust ist online eine Ersatz-karte bestellbar.
I
Nutzungsreglement iPad als Arbeitsmittel an der Kreisschule
Die Kreisschule Mutschellen stattet alle Schülerinnen und Schüler mit einem iPad aus und stellt es ihnen
kostenlos zur Verfügung.
1. Sämtliche Hardware (iPad, Ladegerät, Verbindungskabel, Cover und sonstige Arbeitsgeräte) ist Eigentum der Kreisschule Mutschellen. Sie muss beim Austritt aus der Kreisschule vollständig und der Nutzungsdauer entsprechend in gutem Zustand zurückgegeben werden. Das Anbringen von Klebern und Stickern etc. ist nicht erlaubt.
2. Bei grobfahrlässigem Umgang mit dem Gerät (Verlust, selbst verursachte Beschädigung) müssen die Schüler und Schülerinnen bzw. ihre Eltern für den Schaden oder den Verlust aufkommen. Dies gilt auch für übermässigen Verschleiss von Zubehör, wie zum Beispiel dem Cover. Verlust, Diebstahl oder Defekt
müssen sofort der Klassenlehrperson gemeldet werden.
3. Die Schüler dürfen das Gerät während des Unterrichts und zu Hause für schulische Aufgaben nutzen, nicht aber während den Pausen (Zwischenpausen und grosse Pausen). Die Nutzung für private Zwecke ist nicht vorgesehen, jedoch möglich und liegt in der Verantwortung der Eltern.
4. Die Lehrpersonen und die Eltern haben jederzeit das Recht, sämtliche Daten auf dem Gerät einzusehen.
5. Bei unzulässiger Nutzung kann das ganze Gerät temporär oder permanent eingezogen werden.
6. Das Gerät muss während des Unterrichts von den Schülerinnen und Schülern immer mitgeführt werden. Das Gerät wird zuhause über Nacht vollständig aufgeladen.
7. Die Zugangscodes zum Gerät und allfälligen Accounts sind vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Sicherheit ihres Codes
verantwortlich.
8. Alle Schülerinnen und Schüler bekommen eine persönliche Schul-Mailadresse. Die Adresse ist ausschliesslich für den schulischen Mail-Verkehr und die Berufswahl zu verwenden. Es sind die Mail-Netiquetten zu beachten.
9. Für unsachgemässe Benutzung übernimmt die Kreisschule Mutschellen keine Haftung und Kosten.
Das gleiche gilt auch für Käufe oder Bestellungen über das Internet.
10. Es darf nur gemäss Anweisung der Lehrpersonen fotografiert oder gefilmt werden.
S
Regeln für den Sportunterricht
Die Sportregeln bilden den Rahmen für einen kompetent erteilten und abwechslungsreichen Unterricht, der Spass an der Bewegung und Freude am Sport vermittelt.
Unterrichtszeit:
In der ersten Stunde am Morgen beginnt der Sportunterricht um 7.30 Uhr, am Nachmittag um 13.30 Uhr. Findet vor dem Sportunterricht eine Lektion statt, beginnt der Sportunterricht 5 Minuten nach dem Läuten (Ende der Pause). Der Sportunterricht endet 5 Minuten vor dem Läuten zur Pause (Duschzeit). Bei Doppelstunden gibt es keine Pause, die Pausenzeit wird am Ende der Lektion berücksichtigt (früherer Lektionsschluss). Für die Burkertsmatthalle gelten allenfalls andere Start- und Endzeiten.
Zu spätes Erscheinen hat einen Eintrag (Strich) zur Folge, bei mehr als 10 Minuten wird eine Lektion nachgeholt.
Unterricht
Von jedem Schüler/jeder Schülerin wird Einsatz, Fairplay, Teamgeist und Eigenverantwortung erwartet: sportlicher Einsatz / respektvoller Umgang miteinander / faire Mannschaftsbildung / Schiedsrichtereinsatz / Mithilfe beim Auf- und Abräumen / Hilfestellungen, etc.
Während der Unterrichtszeit wird die Halle nur mit Erlaubnis verlassen (Wassertrinken / WC).
Es wird keinen Schmuck getragen (deponieren im Wertsachen-Kasten)
Längere Haare werden mit einem Haarband zusammengebunden.
Das Tragen von Hüten jeglicher Art (ausser Sonnenhut, während dem Unterricht draussen) während dem Sportunterricht ist nicht erlaubt.
Kaugummi, während dem Sportunterricht ist nicht erlaubt.
Im Sportunterricht werden nicht dieselben Kleider oder Schuhe getragen wie in den übrigen Lektionen. Es sollen Sportkleider getragen werden, welche das Sporttreiben nicht behindern. Nicht erlaubt ist bauchfreie Sportbekleidung.
Es wird nicht in den Socken geturnt. Optimal sind Sportschuhe, wenn möglich Hallen- und Aussenturnschuhe. Die Sportschuhe werden sportgerecht gebunden.
Es ist verboten, via Trennwand in die Nachbarturnhalle zu gelangen.
Die Halle darf NICHT ohne Erlaubnis der Lehrperson betreten werden
Absenzen
Die Absenzen müssen mit Datum und Grund der Absenz per Klapp über die Eltern entschuldigt werden.
Verletzung
Der Schüler / die Schülerin erscheint in Sportkleidern im Sportunterricht und nimmt je nach Verletzung am Sportunterricht teil. Mögliche Aktivitäten: Hallenvelo/ Bewegen nach „Aktivdispens“/ Einsatz als Schiedsrichter / Einsatz als Hilfsperson etc.
Die Eltern bestätigen die Teilabsenz per Klapp.
Bei längeren Absenzen wird der Entschuldigung ein Arztzeugnis beigelegt.
Ein Arztzeugnis berechtigt nicht zum Freistellen vom Unterricht!
Hygiene
Von allen SchülerInnen wird erwartet, dass sie sich nach dem Sportunterricht duschen. Es wird dafür genügend Zeit eingeräumt.
Disziplin
Bei einem Verstoss gegen das Sportreglement erhält die Schülerin / der Schüler einen Vermerk (Strich). Nach drei Eintragungen wird eine schriftliche Arbeit geschrieben. Wird diese nicht termingerecht abgeliefert, muss diese 2x abgeschrieben werden. Wird auch dieser Termin versäumt, muss eine Strafstunde besucht werden. Die Vermerke werden im Bereich Sozial- und Selbstkompetenz ausgewiesen.
Sport – Lehrpersonen und die Schulleitung
