
Kreisschule Mutschellen
Bahnhofstrasse 34
8965 Berikon
Telefon 056 648 31 00
Reglemente
in alphabetischer Reihenfolge
D
Dispensationen und Urlaube an der Kreisschule Mutschellen (KSM)
Gültigkeit
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen der Volksschule des Kantons Aargau (insbesondere § 13 der Verordnung über die Volksschule, VO).
Dieses Reglement ordnet die Rahmenbedingungen und Prozesse für Urlaube und Dispensationen, welche über den regulären Bezug von Jokertagen hinausgehen.
Art. 1 Grundsatz und Jokertage (Alternative zum formellen Gesuch)
Für vorhersehbare, kurzfristige Absenzen ohne spezifische Begründungspflicht steht den Erziehungsberechtigten der Jokertag zur Verfügung.
Bezug: Der Bezug eines Jokertags erfolgt direkt und rein digital über die Klapp-App.
Vorteil: Dieser Weg ist administrativ einfach, schnell und erfordert kein formelles, schriftliches Gesuch bei der Schule.
Art. 2 Bewilligungspflichtige Dispensationen
Gesuche, die das Kontingent der Jokertage überschreiten oder unter die gesetzlich definierten Urlaubsgründe fallen, bedürfen zwingend einer formellen Bewilligung. Gemäss § 13 Abs. 2 lit. b–f VO Aargau gelten insbesondere folgende Kategorien als bewilligungspflichtige Urlaubsgründe:
Besondere Anlässe im persönlichen Umfeld (z. B. ausserordentliche familiäre Ereignisse).
Hohe religiöse Feiertage oder entsprechende besondere Anlässe anderer Glaubensgemeinschaften (unter Wahrung der Glaubens- und Gewissensfreiheit entscheidet die Schulleitung nach pflichtgemässem Ermessen).
Wissenschaftliche, kulturelle oder sportliche Anlässe von besonderer Bedeutung.
Förderung besonderer Begabungen.
Schnupperlehren und vergleichbare berufsvorbereitende Anlässe.
Art. 3 Formvorschriften und Verantwortung
Schriftlichkeit: Dispensationsgesuche gemäss Art. 2 müssen ausnahmslos schriftlich eingereicht werden.
Unterschriften: Das Gesuch ist zwingend von allen Erziehungsberechtigten (Inhaberinnen/Inhaber der elterlichen Sorge) zu unterzeichnen.
Verantwortung: Die vollständige und fristgerechte Einreichung des Gesuchs liegt in der alleinigen Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Unvollständige Anträge werden nicht materiell geprüft und zur Nachbesserung retourniert.
Art. 4 Einreichefrist
Um eine seriöse Prüfung und Unterrichtsplanung zu gewährleisten, gelten folgende verbindliche Fristen:
Regelfrist (Mindestens 4 Wochen vorher): Für alle Dispensationsgesuche (z. B. hohe religiöse Feiertage, kulturelle/sportliche Anlässe, Schnupperlehren oder längere Absenzen) muss das Gesuch spätestens einen Monat (4 Wochen) vor dem geplanten Urlaub eingereicht werden.
Ausnahme bei Langzeitabsenzen (Über 30 Unterrichtstage): Gesuche für einen Urlaub von mehr als 30 Unterrichtstagen werden gemäss § 13 Abs. 4 VO Aargau nur behandelt, wenn zusammen mit dem Gesuch eine vollständige, vorab erstellte Unterrichtsplanung mit den relevanten Lerninhalten gemäss Aargauer Lehrplan eingereicht wird.
Art. 5 Zwingender Inhalt des schriftlichen Gesuchs
Ein gültiges Dispensationsgesuch muss die folgenden drei Kernelemente detailliert darlegen:
Detaillierte Begründung (Wichtige Gründe): Die Notwendigkeit der Dispensation ist genau auszuführen. Insbesondere bei religiösen Feiertagen sind der Name des Feiertags, die Bedeutung für die Familie, die genaue Dauer sowie die Bestätigung, dass es sich um einen hohen religiösen Feiertag handelt (§ 13 Abs. 2 lit. c VO Aargau), anzugeben.
Darstellung der schulischen Absenz: Genaue Auflistung, welche spezifischen Unterrichtslektionen und Fachbereiche durch die Absenz betroffen sind.
Verbindlicher Nachbearbeitungsplan: Verpasster Lernstoff muss lückenlos nachgeholt werden. Im Gesuch ist zwingend schriftlich festzuhalten:
Welche Lerninhalte verpasst werden.
Auf welche Art und Weise diese Inhalte selbstständig nachgeholt werden.Bis zu welchem konkreten Datum die Nacharbeit abgeschlossen ist.
Wie und wann allfällige Lernkontrollen oder Prüfungen nachgeholt werden.
Art. 6 Verfahrensablauf und Entscheid
Einreichung bei der Klassenlehrperson (KLP): Das vollständige Gesuch ist im ersten Schritt zwingend der zuständigen Klassenlehrperson zu übergeben.
Prüfung und Stellungnahme: Die KLP prüft das Gesuch aus fachlicher sowie organisatorischer Sicht und verfasst eine schriftliche Stellungnahme. Diese Stellungnahme dient der Schulleitung als wesentliche Entscheidungsgrundlage.
Entscheid der Schulleitung: Die KLP leitet das Dossier an die Schulleitung weiter. Die Schulleitung entscheidet abschliessend über die Bewilligung oder Ablehnung.
Kommunikation: Die Rückmeldung der Schulleitung an die Erziehungsberechtigten erfolgt bei vollständig eingereichten Gesuchen in der Regel innert fünf Arbeitstagen.
Art. 7 Bewilligungspraxis und Einschränkungen
Zurückhaltung: Dispensationen werden an der KSM sehr zurückhaltend und ausschliesslich in gut begründeten Ausnahmefällen bewilligt. Die Anzahl der Dispensationen pro Zyklus ist begrenzt.
Ferienverlängerungen: Gesuche, die faktisch einer reinen Verlängerung der Schulferien dienen, werden gemäss kantonaler Praxis nicht bewilligt.
Eigenverantwortung: Die Verantwortung für den verpassten Unterrichtsstoff und allfällige schulische Nachteile durch die Absenz liegt vollumfänglich bei den Lernenden sowie deren Erziehungsberechtigten.
H
Handyregelung – Kreisschule Mutschellen
Geltungsbereich:
Ab Überschreiten der blauen Linie gilt ein generelles Verbot für die Nutzung von privaten Smartphones, Smartwatches, Tablets, Laptops u. ä.
Die Regelung für das gesamte Schulareal sowie für alle schulischen Anlässe (Exkursionen, Schulreisen u. ä.).
Rechtsgrundlage:
Dieses Reglement stellt einen störungsfreien Unterricht, Schutz der Persönlichkeit und einen sicheren Schulbetrieb sicher.
Es stützt sich auf die kantonal einheitliche Nutzungseinschränkung privater elektronischer Geräte an der Aargauer Volksschule sowie die kantonalen Leitlinien zu Disziplinarmassnahmen.
Massnahmen bei Verstössen:
1. Verstoss:
a. Einbehaltung bis zum Ende des Schultags.
b. Rückgabe durch Lehrperson oder ggf. bis zum Folgetag im Sekretariat.
c. Journal-Eintrag in LehrerOffice inkl. Klapp-Freigabe an Eltern.
2. Verstoss:
a. Eltern werden via Klapp informiert.
b. Rückgabe nur persönlich an die Erziehungsberechtigten.
c. Journal-Eintrag in LehrerOffice inkl. Klapp-Freigabe an Eltern.
d. Sozialkompetenz (Zeugnis) -1 Punkt = kein «gut» mehr möglich.
Weitere disziplinarische Schritte:
- Smartphone wird nicht abgegeben.
- Name oder Klasse wird falsch angegeben.
- Datenschutz- oder Persönlichkeitsverletzung.
- usw.
Aufbewahrung & Abholung:
Die Geräte werden sicher im Sekretariat verwahrt und ausschliesslich zu festgelegten Zeiten durch befugtes Personal herausgegeben. Aus organisatorischen Gründen kann die Rückgabe in Einzelfällen nicht am selben Tag erfolgen, sondern erst am Folgetag. Wir achten dabei stets auf eine möglichst zeitnahe und verlässliche Übergabe.
Hinweis zur Mobilität:
Für Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr braucht man kein Smartphone. Die SwissPass-Karte dient als eigentliche Fahrkarte. Bei einem Abonnement wird sie automatisch per Post zugeschickt. Geht die Karte verloren, kann online problemlos eine Ersatzkarte bestellt werden
I
Nutzungsreglement iPad als Arbeitsmittel an der Kreisschule
Die Kreisschule Mutschellen stattet alle Schülerinnen und Schüler mit einem iPad aus und stellt es ihnen
kostenlos zur Verfügung.
1. Sämtliche Hardware (iPad, Ladegerät, Verbindungskabel, Cover und sonstige Arbeitsgeräte) ist Eigentum der Kreisschule Mutschellen. Sie muss beim Austritt aus der Kreisschule vollständig und der Nutzungsdauer entsprechend in gutem Zustand zurückgegeben werden. Das Anbringen von Klebern und Stickern etc. ist nicht erlaubt.
2. Bei grobfahrlässigem Umgang mit dem Gerät (Verlust, selbst verursachte Beschädigung) müssen die Schüler und Schülerinnen bzw. ihre Eltern für den Schaden oder den Verlust aufkommen. Dies gilt auch für übermässigen Verschleiss von Zubehör, wie zum Beispiel dem Cover. Verlust, Diebstahl oder Defekt müssen sofort der Klassenlehrperson gemeldet werden.
3. Die Schüler dürfen das Gerät während des Unterrichts und zu Hause für schulische Aufgaben nutzen, nicht aber während den Pausen (Zwischenpausen und grosse Pausen). Die Nutzung für private Zwecke ist nicht vorgesehen, jedoch möglich und liegt in der Verantwortung der Eltern.
4. Die Lehrpersonen und die Eltern haben jederzeit das Recht, sämtliche Daten auf dem Gerät einzusehen.
5. Bei unzulässiger Nutzung kann das ganze Gerät temporär oder permanent eingezogen werden.
6. Das Gerät muss während des Unterrichts von den Schülerinnen und Schülern immer mitgeführt werden. Das Gerät wird zuhause über Nacht vollständig aufgeladen.
7. Die Zugangscodes zum Gerät und allfälligen Accounts sind vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Sicherheit ihres Codes verantwortlich.
8. Alle Schülerinnen und Schüler bekommen eine persönliche Schul-Mailadresse. Die Adresse ist ausschliesslich für den schulischen Mail-Verkehr und die Berufswahl zu verwenden. Es sind die Mail-Netiquetten zu beachten.
9. Für unsachgemässe Benutzung übernimmt die Kreisschule Mutschellen keine Haftung und Kosten.
Das gleiche gilt auch für Käufe oder Bestellungen über das Internet.
10. Es darf nur gemäss Anweisung der Lehrpersonen fotografiert oder gefilmt werden.
S
Regeln für den Sportunterricht
Die Sportregeln bilden den Rahmen für einen kompetent erteilten und abwechslungsreichen Unterricht, der Spass an der Bewegung und Freude am Sport vermittelt.
Unterrichtszeit:
In der ersten Stunde am Morgen beginnt der Sportunterricht um 7.30 Uhr, am Nachmittag um 13.30 Uhr. Findet vor dem Sportunterricht eine Lektion statt, beginnt der Sportunterricht 5 Minuten nach dem Läuten (Ende der Pause). Der Sportunterricht endet 5 Minuten vor dem Läuten zur Pause (Duschzeit). Bei Doppelstunden gibt es keine Pause, die Pausenzeit wird am Ende der Lektion berücksichtigt (früherer Lektionsschluss). Für die Burkertsmatthalle gelten allenfalls andere Start- und Endzeiten.
Zu spätes Erscheinen hat einen Eintrag (Strich) zur Folge, bei mehr als 10 Minuten wird eine Lektion nachgeholt.
Unterricht
Von jedem Schüler/jeder Schülerin wird Einsatz, Fairplay, Teamgeist und Eigenverantwortung erwartet: sportlicher Einsatz / respektvoller Umgang miteinander / faire Mannschaftsbildung / Schiedsrichtereinsatz / Mithilfe beim Auf- und Abräumen / Hilfestellungen, etc.
Während der Unterrichtszeit wird die Halle nur mit Erlaubnis verlassen (Wassertrinken / WC).
Es wird keinen Schmuck getragen (deponieren im Wertsachen-Kasten)
Längere Haare werden mit einem Haarband zusammengebunden.
Das Tragen von Hüten jeglicher Art (ausser Sonnenhut, während dem Unterricht draussen) während dem Sportunterricht ist nicht erlaubt.
Kaugummi, während dem Sportunterricht ist nicht erlaubt.
Im Sportunterricht werden nicht dieselben Kleider oder Schuhe getragen wie in den übrigen Lektionen. Es sollen Sportkleider getragen werden, welche das Sporttreiben nicht behindern. Nicht erlaubt ist bauchfreie Sportbekleidung.
Es wird nicht in den Socken geturnt. Optimal sind Sportschuhe, wenn möglich Hallen- und Aussenturnschuhe. Die Sportschuhe werden sportgerecht gebunden.
Es ist verboten, via Trennwand in die Nachbarturnhalle zu gelangen.
Die Halle darf NICHT ohne Erlaubnis der Lehrperson betreten werden
Absenzen
Die Absenzen müssen mit Datum und Grund der Absenz per Klapp über die Eltern entschuldigt werden.
Verletzung
Der Schüler oder die Schülerin erscheint in Sportkleidung im Unterricht. Die Lehrperson entscheidet je nach Verletzung über den Einsatz während des Unterrichts. Möglich sind eine aktive Teilnahme im Sinne von «Aktivdispens», angepasste Bewegungsformen, Aufgaben als Schiedsrichter oder als Hilfsperson. Die Lehrperson entscheidet ebenfalls, ob der Schüler oder die Schülerin während des Unterrichts in der Turnhalle bleibt oder die Zeit im Time‑in verbringt. Für das Time‑in bringen die Schülerinnen und Schüler eigene Lernunterlagen mit und arbeiten selbstständig.
Die Eltern melden die Absenz oder Teilabsenz vorgängig via Klapp.
Bei längeren Absenzen ist ein Arztzeugnis einzureichen. Ein Arztzeugnis berechtigt nicht zum generellen Fernbleiben vom Unterricht.
Menstruation
Schülerinnen, die während des Sportunterrichts ihre Periode haben und nicht aktiv teilnehmen können, melden sich vor Unterrichtsbeginn bei der Lehrperson.
Während der Unterrichtszeit bleiben sie im Time-IN und arbeiten selbstständig. Dazu bringen sie geeignete Lernunterlagen mit.
Hygiene
Von allen SchülerInnen wird erwartet, dass sie sich nach dem Sportunterricht duschen. Es wird dafür genügend Zeit eingeräumt.
Disziplin
Bei einem Verstoss gegen das Sportreglement erhält die Schülerin / der Schüler einen Vermerk (Strich). Nach drei Eintragungen wird eine schriftliche Arbeit geschrieben. Wird diese nicht termingerecht abgeliefert, muss diese 2x abgeschrieben werden. Wird auch dieser Termin versäumt, muss eine Strafstunde besucht werden. Die Vermerke werden im Bereich Sozial- und Selbstkompetenz ausgewiesen.
Sport – Lehrpersonen und die Schulleitung
